Tierhalter müssen die Häupter ihrer Tiere zählen
L P D – In Niedersachsens Tierställen steht zu Jahresanfang stets die große Inventur an. Alle Tierhalter, auch Hobbyhalter, müssen ihre Tierbestände der Niedersächsischen Tierseuchenkasse (TSK) melden, damit sie im Seuchenfall mit einer Entschädigung rechnen können.