Es wird nichts schöngerechnet, weder fiktiv noch tatsächlich

Es wird nichts schöngerechnet
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L P D – Hat Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer die Stoffstrombilanz nicht verstanden? Diesen Eindruck vermittelt sein Statement zur sogenannten Stoffstrombilanz im Zuge der Novellierung des Düngerechts. Sie sieht für jeden landwirtschaftlichen Betrieb eine exakte Bruttobilanz der Nährstoffströme vor. Jedes Kilogramm Stickstoff wird dabei genau bilanziert und dokumentiert, und zwar beim Input ebenso wie beim Output. Ab 2018 müssen damit alle Tierhalter beginnen, die nach geltendem Düngerecht bestimmte Tierbestandsgrenzen überschreiten. Ebenfalls betroffen sind auch kleinere Tierhalter, wenn sie zur Düngung ihrer Flächen auch Gülle und Mist von anderen Höfen oder Gärreste aus Biogasanlagen verwenden. Ab 2023 sollen alle Betriebe unabhängig von einer Tierhaltung die neue Bilanzierungsregelung umsetzen. Diese eröffnet weder die Möglichkeit zum „schönrechnen“ noch für „fiktive Abzüge“. Nach Einschätzung des Landvolkes hat der Bundesminister vielmehr bundeseinheitliche Vorgaben formuliert, die parteipolitisch gefärbte Sonderregeln ausschließen. Dass die Länder davon nicht abweichen können, findet die volle Zustimmung des Landvolkes Niedersachsen. Im Übrigen sieht der Verband erneut die große Gefahr, dass die niedersächsischen Milchviehbetriebe vor deutlich größeren Umsetzungsproblemen stehen als andere Betriebsformen, auch so genannte „Mega-Ställe“. Die neuen Vorschriften würden kleinere Höfe unter dem Aspekt der Verhältnismäßigkeit deutlich härter treffen. Größeren Betrieben falle es stets leichter, den neuesten Stand der Technik zur Vermeidung von Nährstoffverlusten  zu nutzen.