Gehölzschnitt muss fachgerecht sein

Gehölzschnitt
Bis zum 1. März werden Bäume gefällt, Hecken auf den Stock gesetzt oder zumindest zurückgeschnitten, um Wege freizuhalten oder ungewollte Auswucherungen in Agrarflächen zu vermeiden Foto: Landpixel

Lohnunternehmen übernehmen Pflegearbeit, um Wege und Flächen freizuhalten

L P D – Die Gehölzschnitt-Saison ist in vollem Gange. Die Zeit im Jahr ist da, in der sich die zuständigen Akteure in der freien Landschaft daran machen, ihre Infrastrukturen zu pflegen. So wird noch bis zum 1. März des kommenden Jahres der eine oder andere Baum gefällt, und Hecken werden auf den Stock gesetzt oder zumindest zurückgeschnitten, um Wege freizuhalten oder ungewollte Auswucherungen in Agrarflächen zu vermeiden. „Bis zum 30. September ist es dann außerhalb des Waldes verboten, Bäume, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden, bis auf den Wurzelstock zurückzuschneiden und zu beseitigen. Ein Verstoß kann eine Kürzung der Agrarförderungsprämien nach sich ziehen. Insbesondere die Realverbände stehen in diesem Bereich vor großen Herausforderungen“, erklärt Landwirt und Vorstandsmitglied vom Landschaftsverband Goslar, Jürgen Hirschfeld, gegenüber dem Landvolk-Pressedienst.

Wirtschaftswege im Außenbereich sollen in erster Linie Acker-, Grünland- und Forstflächen in der Feldmark erschließen. Diese Wege und andere Anlagen in die Hände von Realverbänden zu legen, hat einige Vorteile. Als sogenannter Unterhaltungsverbandhat der Realverband in der Regel Wege und Gräben für seine Mitglieder zu unterhalten, damit diese die Flächen erreichen und zu üblichen land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken nutzen können. Die Realverbände werden mitgliedschaftlich geführt – unabhängig davon, ob sie Wegeunterhaltungs- oder Forstbewirtschaftungsverbände sind.Aus diesem Grund hatte das Landvolk Niedersachsen bereits in den 1960er-Jahren die „Arbeitsgemeinschaft (AG) der Realverbände im Landesverband des niedersächsischen Landvolkes e. V.“ gegründet. Diese Arbeitsgemeinschaft wurde 2019 in den rechtsfähigen Verein „Vereinigung niedersächsischer Realverbände e. V.“ überführt.

„Um die Aufgabe der Wegeunterhaltung und Gehölzpflege gerecht zu werden, wird mittel- bis langfristig die Beauftragung und der Einsatz von Lohnunternehmern gängige Praxis werden“, ist sich Hirschfeld sicher. Zur Info-Veranstaltung „Ordnungsgemäßer Gehölzschnitt im Wegeseitenraum“ lädt der Landschaftspflegeverband Goslar Interessierte am 2. Dezember 2022 ab 10 Uhr nach Bornhausen und am 13. Dezember 22 nach Weddingen ein. Bei einer Technikvorführung stellen Lohnunternehmer die Methoden der maschinellen Gehölzpflege vor und stehen für fachliche Fragen zur Verfügung. Rechtliche Fragen zu Besonderheiten wie Schutzgebiete oder Fragen zu Schnittzeiten beantwortet zudem die Untere Naturschutzbehörde Goslar. Anmeldungen und weitere Infos dazu unter www.lpv-goslar.de. (LPD 90/2022)

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