Kein Schutz, kein Geld: Wolf sorgt weiter für Kummer

Kein Schutz

L P D – Sechs Monate hatten Schäfer und Weidetierhalter an der Küste und im südlichen Niedersachsen Zeit, wolfsabweisende Grundschutzmaßnahmen für Schafe, Ziegen und Gatterwild umzusetzen. Für Rinder und Pferde gelten Ausnahmeregelungen. Die Frist für die Errichtung der Schutzzäune ist nun abgelaufen, doch die Umsetzung der sogenannten „Förderkulisse Herdenschutz“ in der Richtlinie „Wolf“ gestaltet sich in ihrer jetzigen Form als nicht praxistauglich. „Es ist positiv zu bewerten, dass im Dezember vergangenen Jahres ganz Niedersachsen zum Wolfsgebiet erklärt wurde, und somit alle niedersächsischen Tierhalter für durch Wolfsübergriffe entstandene Schäden anteilig vom Land Niedersachsen entschädigt werden. Diese Entschädigungszahlungen („Billigkeitsleistungen“) dürfen aber nicht mit der Umsetzung des wolfsabweisenden Grundschutzes gekoppelt sein. Es gibt bei uns nämlich Regionen, in denen bislang keine Wölfe auffällig wurden. Hier wurde natürlich kein Grundschutz installiert. Kommt es jetzt zu einem Nutztierriss, erhält der Weidetierhalter keine Entschädigung“, erklärt Landvolk-Vizepräsident Jörn Ehlers.

Mit dem 6. Dezember 2017 wurden Gebiete in Ostfriesland inklusive der ostfriesischen Inseln sowie der niedersächsische Bereich südlich von Hannover in die „Förderkulisse Herdenschutz“ aufgenommen. Somit ist ganz Niedersachsen offiziell Wolfsgebiet. Das bedeutet zwar finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung von Präventivmaßnahmen wie dem Aufbau von Schutzzäunen und der Anschaffung von Herdenschutzhunden. Doch Schäden durch Wolfsrisse werden dem Weidetierhalter nur dann erstattet, wenn der Grundschutz tatsächlich umgesetzt wurde. Dazu sind Deichschäfer und Hobbytierhalter oft weder finanziell noch flächenmäßig in der Lage. Für Kleinsttierhalter, die mit ihren Weidetieren in weiten Flächen wertvolle Biotope erhalten, würden Nutztierrisse durch Wolfsübergriffe dann das Aus bedeuten. Die Schäfer in den Küstenregionen und auf den Deichen können aufgrund der Landschaftsstruktur, der Eigentums-, Witterungs- und Bodenverhältnisse den geforderten Zaunbau nicht umsetzen. „Hier wurde Politik vom Schreibtisch gemacht. Weder regionale noch betriebsspezifische Besonderheiten wurden berücksichtigt. Da müssen, wenn man weiterhin die Deich- und Landschaftspflege auf diese Weise betreiben will, Änderungen erfolgen“, fordert Landvolk-Vizepräsident Ehlers. Das Landvolk sieht es daher als notwendig an, dass das Land Niedersachsen Schäden mindestens bei einem erstmaligen Wolfsübergriff unabhängig vom wolfsabweisenden Grundschutz erstattet, und – wie von Umweltminister Lies angekündigt – alle Anschaffungskosten sowie die Unterhaltungskosten der Präventivmaßnahmen übernimmt. „Nur so kann die Bereitschaft, den Wolf in der Region zu akzeptieren, erhöht werden“, sagt Ehlers. (LPD 45/2018)