Kooperation muss Gebot der Stunde sein

Dr. Holger Hennies
Durch die geplanten Einschränkungen sind die Landwirte am meisten gefährdet, die sich in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten für den Gewässerschutz-, den Erhalt schützenswerter Landschaften und den Artenschutz eingesetzt haben. Foto: Landvolk
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Nature Restoration Law: Flächendeckende Verbotspolitik hat keine Mehrheit gefunden

L P D – In der Biodiversitätsstrategie 2030 der EU wurde 2021 das Ziel formuliert, konkretere Regelungen zum Erhalt und Wiederherstellen der Artenvielfalt und intakter Ökosysteme zu erlassen. Um das dafür von der EU-Kommission vorgelegte „Nature Restoration Law“ wird seither stark gerungen, und nun hat sich das Europäische Parlament für ein solches Gesetz, aber mit deutlichen Veränderungen, entschieden. „Ich begrüße ausdrücklich, dass die pauschale Ausweitung von Schutzgebieten und andere auf eine, leider vorrangig von Sozialisten und Grünen gewünschte, flächendeckende Verbotspolitik für Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft hinauslaufende Zielrichtung keine Mehrheit gefunden hat“, bewertet der Präsident des Landvolks Niedersachsen, Dr. Holger Hennies, das aktuelle Abstimmungsergebnis aus Straßburg.

„Viele Abgeordnete aus allen EU-Mitgliedsstaaten haben glücklicherweise erkannt, dass Naturschutzmaßnahmen, die auf dem Rücken der Bevölkerung in den mehrheitlich ländlich geprägten Teilen Europas ausgetragen werden, untragbar sind“, wertet Hennies. Der Landvolkpräsident ermuntert die Befürworter des jetzt vorliegenden Ergebnisses, bei den kommenden Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Kommission, Ministerrat und Parlament für eine zukunftsfähige Lösung für alle mit gemeinsam getragenen, erreichbaren Zielen zu kämpfen. „Die Menschen im ländlichen Raum wünschen sich von den Verhandlern des Parlaments nun keine faulen Kompromisse, sondern das Verhindern eines Bürokratiemonsters, dass diejenigen zu bestrafen droht, die sich immer für Naturschutz eingesetzt haben“, stellt Hennies klar. Und: „Das Mandat des Europaparlaments gegen Verschärfungen des Ordnungsrechtes ist deutlich größer als die knappe Zustimmung zum Gesamtpaket.“ (LPD 52/2023)

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