Landvolk und NLT fordern Klarheit bei Entschädigungszahlungen im Seuchenfall
L P D – Anlässlich einer Strategietagung des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) im Landvolkhaus in Hannover mahnten Vertreter beider Institutionen gegenüber dem Land an, offene Fragen bei der Vorsorge vor der Afrikanischen Schweinepest (ASP) schnell zu klären. „Es ist seit Jahren ein gemeinsames Anliegen der Landwirte und der Niedersächsischen Landkreise, die Biosicherheitsmaßnahmen in den landwirtschaftlichen Tierhaltungen zu erhöhen und die erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Tierseuche im Falle eines Ausbruchs in Niedersachsen professionell vorzubereiten“, sagen Landvolkpräsident Albert Schulte to Brinke und NLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hubert Meyer übereinstimmend.
„Die bisherigen Ausbrüche in anderen Mitgliedstaaten haben gezeigt, dass einer schnellen Abgrenzung der betroffenen Gebiete eine wesentliche Bedeutung bei der Bekämpfung zukommt. Hierzu erwarten wir vom Land, dass es endlich ausreichende Vorsorge trifft, damit die Errichtung und Unterhaltung der erforderlichen Umzäunungen im Krisenfall dann schnell und effektiv erfolgen können. Dies darf nicht einem einzelnen betroffenen Landkreis aufgebürdet werden“, so Meyer. Schulte to Brinke erneuerte in diesem Zusammenhang die Forderung des Landvolks, eine Wildtiervorsorge-Gesellschaft, wie sie bereits in Nordrhein-Westfalen installiert wurde, auch in Niedersachsen einzurichten. Sie könnte auf Anforderung des Landkreises als Generalunternehmer alle erforderlichen Maßnahmen bei einem möglichen ASP-Fall in Niedersachsen organisieren. Dies umfasst neben dem Zaunbau auch Kontrollen im Wildschweinbestand sowie die Suche und Bergung von Wildschweinkadavern in den Restriktionszonen.
Schulte to Brinke sieht beim zuständigen Ministerium noch weiteren, akuten Handlungsbedarf: „Im Zuge der Tierseuchenbekämpfung könnten im ASP-Fall von der zuständigen Behörde Nutzungsverbote für land- und forstwirtschaftliche Flächen ausgesprochen werden. Niedersachsen muss endlich eine klare Vorgehensweise bei der Zahlung von Entschädigungsleistungen an Landwirte regeln, sollten diese im ASP-Fall von Nutzungseinschränkungen betroffen sein. Das führt bei allen Betroffenen zu einer großen Verunsicherung. Landwirte und Veterinärämter wollen auch in diesem Fall für die Krise gerüstet sein“, betont der Landvolkpräsident. Unterstützung erhält er hierzu von Hubert Meyer: „Wir warten bereits seit mehr als einem Jahr auf eine verbindliche Zusage des Landes, dass die gesetzlich vorgesehenen Entschädigungszahlungen den Landkreisen, die diese Nutzungseinschränkungen im Tierseuchenfall anordnen können, vom Land vollständig erstattet werden.“ (LPD 05/2020)