Bauern wünschen sich mehr Klarheit bei den „roten Gebieten“
L P D – Streitthema Düngeverordnung und Nitratrecht: Die Landwirte in Niedersachsen haben die Ausweisung von besonders mit Nitrat und Phosphat belasteten Gebieten mit massiver Kritik begleitet. Das Landvolk bemängelt dabei, dass die Messstellen nicht einwandfrei funktionieren. Nicht überall, wo erhöhte Nährstoffbelastungen im Grundwasser gemessen wurden, ist auch der landwirtschaftliche Betrieb oberhalb des belasteten Grundwasserkörpers direkt dafür verantwortlich. Den Landwirten drohen in den ausgewiesenen Gebieten Einschränkungen wie ein pauschal verordneter Verzicht auf Düngung. Um die Diskussion rund um die „roten Gebiete“ nachhaltig zu beruhigen, schlägt Landvolk-Vizepräsident Dr. Holger Hennies vor, für die strittigen Fragen eine Clearingstelle einzurichten, wie es sie in Rheinland-Pfalz schon gibt.
„Die zusätzliche Abteilung, die dafür beim Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) eingerichtet werden könnte, würde eine zügige Bearbeitung der Beschwerden ermöglichen und das bislang zuständige Umweltministerium entlasten“, zählt Hennies die Vorteile auf. Außerdem könne durch die Clearingstelle mehr Transparenz hergestellt und die Akzeptanz für eventuell nötige Einschränkungen erhöht werden, sagt der Landvolk-Vizepräsident. „Andernfalls stehen wir Landwirte aufgrund von Schätzungen weiterhin unter Generalverdacht, ohne dass der einzelne Bauer die Chance hat, dagegen etwas zu tun.“ Das sei nicht nur unfair, sondern auch unsachgemäß und ungesetzlich. „Kollektivstrafen sieht unser Rechtssystem nicht vor“, führt Hennies aus.
Trotz intensiver Proteste seitens der Landwirte hat der Bundesrat jetzt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift (AVV) zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten verabschiedet. Die Änderung der AVV war nach der Novelle der Düngeverordnung der letzte Schritt auf Bundesebene, um die EU-Nitratrichtlinie in Deutschland umzusetzen. Sie soll Ende September 2020 in Kraft treten. Nun müssen die Länder ihre Gebietsausweisungen überprüfen und anpassen und die Landesdüngeverordnungen bis Jahresende überarbeiten. Mit der Umsetzung durch die Länder und der bereits vollzogenen Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes wird das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Juni 2018 vollständig umgesetzt. Mit der AVV werden außerdem die Vorgaben zur einheitlichen Ausweisung dieser Gebiete festgelegt. Es werden qualitative Anforderungen an die Messstellen festgeschrieben, und das Messstellennetz muss durch die Länder angepasst werden. Die Vorgehensweise bei der verbindlichen Binnendifferenzierung wird einheitlich festgelegt. So soll die Verursachergerechtigkeit erhöht werden. (LPD 74/2020)