Keine Universallösung – Anbausysteme weiterentwickeln – Sortenschutz nicht aushebeln
L P D – Im Juni 2023 will die EU-Kommission einen Vorschlag machen zur Neuregulierung von Pflanzen, die durch gezielte genetische Eingriffe gewonnen werden. Konkret geht es vor allem um die Genschere CRISPR/Cas und weitere Verfahren. Damit kann der DNA-Strang von Pflanzen an einer vorgegebenen Stelle im Genom geschnitten werden, um gezielte Veränderungen herbeizuführen. „Neue Züchtungsmethoden haben unter den richtigen Rahmenbedingungen großes Potenzial“, stellt Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies fest.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat 2018 geurteilt, dass alle mittels sogenannter Genom-Editierung gewonnenen Organismen in den Bereich des Gentechnikrechts fallen. Eine Differenzierung nach Art der Veränderung findet nicht statt. Der Deutsche Bauernverband (DBV) fordert schon lange, dass genomeditierte Organismen, deren Veränderungen nicht von natürlich auftretenden Mutationen zu unterscheiden sind und auch mithilfe von konventionellen Züchtungsverfahren entstehen können, vom Gentechnikrecht ausgenommen werden. Die Vorteile der Genom-Editierung liegen in der deutlichen Beschleunigung des Züchtungsprozesses und der beschleunigten Domestizierung alter Landsorten oder stressresistenter Wildpflanzen. „Ertrag und Wachstumseigenschaften würden steigen, Nahrungs- und Futtermittelqualität besser ausfallen und die Pflanzen wären weniger anfällig gegen Krankheitserreger“, erläutert Hennies.
Vor dem Hintergrund des Green Deals und der Farm to Fork-Strategie der EU sei die Züchtung resistenter Sorten ein wichtiger Baustein, um einen Beitrag der Pflanzenschutzmittelreduktionsziele ohne Ertrags- und Qualitätseinbußen zu erreichen. Hennies: „Die Genom-Editierung erweitert den Werkzeugkasten der Pflanzenzüchtung.“ Allerdings sind diese Methoden nach Einschätzung des Landvolkpräsidenten keine „Universallösung“ und können nicht die Weiterentwicklung und Optimierung von Anbausystemen ersetzen.
Der Berufsstand sieht mit Sorge, dass der Sortenschutz durch die neuen Züchtungsmethoden ausgehebelt werden könnte. Bisher sichert das Sortenschutzrecht das geistige Eigentum des Züchters; nach derzeitiger Rechtslage fallen aber genomeditierte Sorten unter das Patentrecht. „Mit dem europäischen Sortenschutzrecht steht ein bewährtes Instrument zur Verfügung, um die Innovationskraft der Züchter zu erhalten“, so Hennies. Er appelliert an die Politik, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um eine Zulassung der neuen Züchtungsmethoden unter dem Patentrecht zu verhindern, damit Landwirte auch künftig zwischen vielen Sorten von vielen Züchtern auswählen können. (LPD 35/2023)