Entnahmen müssen schnell und unbürokratisch möglich sein – Kritik am Herdenschutz
L P D – Nachdem die Debatte um den Wolf lange nur mit festgefahrenen Positionen geführt wurde, ist nun Bewegung erkennbar. „Was jetzt an Vorschlägen auf dem Tisch liegt, ist teilweise aber nicht neu und in vielen Punkten auf das Engagement und die Hartnäckigkeit betroffener Tierhalter und anderer Akteure aus dem ländlichen Raum zurückzuführen“, bewertet Landvolk-Vizepräsident Jörn Ehlers die aktuelle Absichtserklärung der niedersächsischen Fachminister, sich für ein regionales Bestandsmanagement und veränderte Regeln beim Herdenschutz und Schadensausgleich einzusetzen.
Auch wenn das „Hin und Her“ um Zuständigkeiten immer noch kein Ende nimmt, so sollen doch zumindest manche Handlungsgrundlagen anders bewertet werden. Dazu zählt die Frage, wann von einem „günstigen Erhaltungszustand“ des Wolfes zu sprechen ist. Das Verfahren zur Erhebung könnte vorgezogen werden, um schneller Folgemaßnahmen ergreifen zu können. Derzeit wird auf der Grundlage von Zahlen aus 2018 gearbeitet; dabei kann die Landesjägerschaft jederzeit aktuelle Zahlen liefern.
Auch das komplizierte und zeitraubende Verfahren bis zur Erlaubnis eines Wolfsabschusses soll gestrafft werden. Ehlers fordert dazu: „Hier brauchen wir den Verzicht auf eine genetische Überprüfung, und wir müssen einfach schneller handeln können.“ Der Landwirt aus dem Landkreis Verden befürwortet die Absicht der Landesregierung, sich endlich für regional differenziertes Bestandsmanagement einzusetzen. Dies entspreche einer langjährigen Forderung des Landvolks.
Gina Strampe, die beim „Dialogforum Weidetierhaltung und Wolf“ in dieser Woche für das Aktionsbündnis Aktives Wolfsmanagement dabei war, kritisiert die Idee, den Herdenschutz neu zu regeln, weil dieser nur für die Risse von Schafen, Ziegen oder Gatterwild in Form einer „Kopfprämie“ gezahlt werden soll. Nutztierhalter sollen, so der Vorschlag, frei entscheiden können, welche Schutzmaßnahme finanziert werden soll, also auch weiter ein Zaun oder ein Herdenschutzhund. „Leider gilt dieser Ansatz für Großtiere wie Rinder oder Pferde nicht, hier werden die Halter benachteiligt“, sagt Strampe. Der Ausgleich der Kosten wäre wohl schlicht unbezahlbar, räumt die Niedersächsische Landesregierung selbst ein. Für die Weidetierhalterin wird damit das Versprechen „Wir müssen den Herdenschutz weiter stärken – unabhängig von möglichen Wolfsabschüssen“ nicht eingehalten. (LPD 70/2023)