Lokalanästhesie ist praktikabler Tierschutz

Lokalanästhesie ist praktikabler Tierschutz - Foto: Landvolk
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L P D – „Was sich in der Humanmedizin bewährt hat, kann in der Tiermedizin nicht falsch sein“, meint Landvolk-Präsident Albert Schulte to Brinke in Bezug auf eine mögliche örtliche Betäubung bei der Ferkelkastration durch Landwirte. Am kommenden Freitag, 21. September, wird der Bundesrat über die Zukunft der Ferkelkastration entscheiden. Das Landvolk Niedersachsen unterstützt die Weiterentwicklung des sogenannten vierten (skandinavischen) Wegs: die lokale Betäubung durch den Landwirt. „Die möglichen Verfahren der Lokalanästhesie beim Ferkel sind vielversprechend und hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und Praktikabilität unbedingt voranzutreiben“, betont Schulte to Brinke. „Warum also soll ein bewährtes Verfahren aus der Humanmedizin nicht auch für die Tiermedizin und hier bei der Ferkelkastration eingesetzt werden“, zitiert Landvolkpräsident Schulte to Brinke den Direktor für Chirurgie des Klinikums München, Prof. Helmut Friess. Eine örtliche Betäubung gegeben vom Landwirt nach intensiver Schulung und Erlangung eines Sachkundenachweises sei in allen Belangen besser als die bisher diskutierten Alternativen, plädiert Schulte to Brinke für die Lokalanästhesie, dem sogenannten vierten oder skandinavischen Weg, den auch Dänemark praktiziert. „Diesen Weg könnten die deutschen Ferkelerzeuger anstatt der betäubungslosen Kastration gut mitgehen. Deshalb wollen wir die lokale Betäubung durch den Landwirt als Mittel zur Schmerzausschaltung bei der Ferkelkastration als praktikable Betäubungsmethode auf den Weg bringen“, zeigt Schulte to Brinke auf. Schulte to Brinke hofft auf ein Umdenken in Politik, Gesellschaft und auch bei den Veterinären, die mit ihrer aktuellen Haltung diesen möglichen Weg momentan blockieren. „Doch wenn die deutschen Ferkelerzeuger und Schweinehalter am Freitag keine praktikable Antwort bzw. Lösung durch die Entscheidung des Bundesrates erhalten, werden viele niedersächsische Landwirte die Ferkelerzeugung und Schweinehaltung aufgeben. Dann werden wir auf die in Dänemark erzeugten Ferkel, die durch den Landwirt unter Lokalanästhesie kastriert wurden, zurückgreifen müssen – und wir haben keinen Einfluss auf Haltungsbedingungen und weitere Tierwohlkennzeichen“, gibt Schulte to Brinke abschließend zu bedenken.

Bislang stehen ab dem 1. Januar 2019 die Jungebermast, die Jungebermast mit Improvac-Impfung gegen Ebergeruch sowie die Kastration unter Injektions- oder Inhalationsnarkose zur Verfügung. Schweinehalter können nur ca. zehn Prozent als Eber oder geimpfte Eber verkaufen, da die Fettqualität dieser Tiere nur für wenige Produkte geeignet ist. Für die anderen beiden Methoden ist ein Tierarzt notwendig, was erhöhte Kosten mit sich bringt und in der Praxis aufgrund des Missverhältnisses Ferkel zu Veterinär nicht umsetzbar ist. (LPD 70/2018)