L P D – Nach dem EU-Parlament beschäftigt sich jetzt auch die EU-Kommission verstärkt mit den Konsequenzen stark wachsender Wolfsbestände. Die stetig steigenden Wolfsübergriffe auf Weidetiere und die damit verbundenen Folgen für die Tierhalter in Niedersachsen stehen am heutigen Montag auf der Tagesordnung, wenn der zuständige Direktor der Generaldirektion Umwelt der EU-Kommission, Humberto Delgado Rosa, sowie Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies und die Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz, Beate Jessel, sich mit Heide- und Deichschäfern sowie Rinderhaltern treffen, teilt der Landvolk-Pressedienst mit. Mit diesem Besuch löst die Generaldirektion die persönliche Inaugenscheinnahme ein, die Umweltminister Lies im März dieses Jahres beim Austausch über den Wolf vereinbart hatte.
Das Landvolk Niedersachsen begrüßt die Initiative seitens des Umweltministeriums. „Es ist gut, wenn sich die EU-Kommission mit dem für den strengen Wolfsschutz zuständigen Direktor Delgado Rosa vor Ort informiert“, erklärt Jörn Ehlers, Vize-Präsident des Landvolks Niedersachsen. Besonders wichtig sei, dass der EU-Naturschutzbehörde aber auch dem Bundesamt für Naturschutz deutlich wird, dass die den Tierhaltern abverlangten Herdenschutzmaßnahmen bei ständig wachsender Zahl an Wölfen auch Grenzen gesetzt seien. Gemeinsam mit anderen Verbänden im „Aktionsbündnis Aktives Wolfsmanagement“ (www.aktives-wolfsmanagement.de) sieht das Landvolk keine andere Lösung, um die Weidetierhaltung zu erhalten, die Heiden zu pflegen und die Deichsicherheit in Niedersachsen zu wahren, als sofort mit einer aktiven Regulierung der Wolfspopulation zu beginnen. Mit der vorgesehenen Besenderung von Wölfen will Umweltminister Lies eine Forderung des Aktionsbündnisses aufgreifen, damit rechtzeitig Gegenmaßnahmen möglich sind, wenn Wölfe ihr Jagdverhalten auf Weidetiere ausrichten. Weidetierhalter, egal ob als Hobbyhalter oder hauptberufliche Landwirte, haben die eindeutige Erwartungshaltung, auffällig gewordene Tiere zu vergrämen oder auch abzuschießen. „Wir hoffen, dass die EU-Kommission das EU-Recht zum Schutzstatus des Wolfs auf den Prüfstand stellt und den Mitgliedstaaten mehr Rechtssicherheit für ein aktives Wolfsmanagement einschließlich der Ausweisung wolfsfreier Gebiete einräumt. Dazu gehört auch die Definition „Guter Erhaltungszustands““, führt Ehlers aus und verweist auf die sich abzeichnende Aufgabe der Weidetierhaltung bei jedem zusätzlichen Wolfsübergriff. Dieser kann nur durch gezielte Entnahme von Wölfen entgegengewirkt werden. Zudem muss das Verfahren der Ausgleichszahlungen für Nutztierverluste und Schäden an allen Huf- und Klauentieren entbürokratisiert werden, und drittens wird eine bessere Förderung für Schutzmaßnahmen für Weidetiere benötigt, fordert Ehlers abschließend. (LPD 70/2018)