Pflanzenschutz mit TÜV-Plaktette

L P D – Ähnlich wie Autofahrer müssen auch Landwirte, Lohnunternehmer und Maschinenringe ihre Pflanzenschutzgeräte alle zwei Jahre beim TÜV vorführen. So wird sichergestellt, dass die Maschinen in einwandfreiem Zustand verwendet werden und das Grundwasser nicht belastet wird. Wie der Landvolk-Pressedienst berichtet, ist den Landwirten die Bedeutung dieser Prüfung sehr bewusst.

Nach Zahlen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen wurden im vergangenen Jahr rund 14.000 Pflanzenschutzgeräte von den Prüfstellen kontrolliert – über 50 Prozent erhielten die neue TÜV-Plakette ohne Beanstandungen und können weitere zwei Jahre eingesetzt werden. Bei etwa 45 Prozent der Geräte wurden kleinere Mängel festgestellt. Sie konnten oft vor Ort beseitigt werden, sodass auch hier dem weiteren Einsatz nichts mehr im Wege stand. Bei lediglich einem Prozent konnte der TÜV keine weitere Zulassung erteilen. Wie Klaus Bickel vom Technikreferat des Pflanzenschutzamtes der Landwirtschaftskammer in Hannover erläutert, wurden die häufigsten Mängel am Gestänge und bei den Leitungen festgestellt. Bickel betont: „Die Geräte werden größer und haben mehr und längere Leitungen – die Fehlerwahrscheinlichkeit steigt also.“ Die dennoch auf konstant niedrigem Niveau bleibende Durchfallquote ist der Sorgfalt der Landwirte zu verdanken. Darüber hinaus stellt Bickel fest, dass fast jeder Landwirt heute besondere Düsen verwendet, die die Abdrift vermindern – das Pflanzenschutzmittel kommt also nur dort zum Einsatz, wo es hingehört.

Die Europäische Union beabsichtigt derweil, die Prüfintervalle europaweit auf drei Jahre zu verlängern, was in vielen Ländern, etwa den Niederlanden, Dänemark und Polen, bereits Praxis ist. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen ist von diesen Plänen nicht überzeugt. Gerade die häufigeren TÜV-Untersuchungen haben nach Einschätzung der Kontrolleure zum hohen Standard bei Pflanzenschutzgeräten beigetragen, der sollte nicht gefährdet werden. (LPD 16/2013)