Wie finde ich das zuständige Gesundheitsamt zur Meldung der Saisonkräfte?
Update (Stand 28.04.2020) – Gemäß § 5 Abs. 5 der Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie hat der Arbeitgeber die Arbeitsaufnahme der Saisonarbeitskräfte bei dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen. Das jeweils zuständige Gesundheitsamt finden Sie mit Hilfe des folgenden Links: https://tools.rki.de/PLZTool/ Darüber hinaus ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Maßnahmen der betrieblichen Hygiene und die Vorkehrungen, die er zur Vermeidung der Kontaktaufnahme durchführt, zu dokumentieren.
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