Weidetierhalter sind am 12. Mai vor Ort und fordern weiter Abschuss von Wölfen
L P D – Für die Weidetierhalter aus ganz Deutschland ist es fast schon gute Tradition, bei der jeweiligen Umweltkonferenz (UMK) vor Ort zu sein, um mit Aktionen auf ihre seit Jahren immer schwieriger werdende Situation aufmerksam zu machen. Wolfsrisse sind bei ihnen an der Tagesordnung – trotz wolfsabweisender Schutzmaßnahmen. Das Aktionsbündnis Aktives Wolfsmanagement fordert deshalb ein Wolfsmanagement, das die Bestandsregulierung der Wölfe ermöglicht. Nach zwei Jahren Pandemie werden Weidetierhalter am 12. Mai bei der vom 11. bis 13. Mai nun erstmals wieder in Präsenz stattfindenden Umweltministerkonferenz von 9.30 bis 13.30 Uhr vor dem Atlantic Hotel in Wilhelmshaven demonstrieren. Niedersachsen hat in diesem Jahr den Vorsitz über die UMK und somit werden sie über Umweltminister Olaf Lies ein „Forderungspapier für ein aktives Wolfsmanagement“ an die Mitglieder der UMK überreichen, teilt der Landvolk-Pressedienst mit.
„Wir fordern in unserem Papier klare Aussagen zum Erreichen des günstigen Erhaltungszustands, ein eindeutiges Bekenntnis zur Weidewirtschaft mit Ausschlussgebieten für Wölfe und eine kontrollierte Ausbreitung von Wölfen durch bestandsregulierende Jagd festgelegt werden“, erklärt dazu Landvolk-Vizepräsident Jörn Ehlers als Sprecher des Aktionsbündnisses. „Mit dem Beschluss des Agrarausschusses des niedersächsischen Landtages zur Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht ist für uns ein wichtiger Schritt getan. Wie von Anfang an betont, geht es dem Aktionsbündnis nicht darum, den Wolf auszurotten. Wir brauchen perspektivisch aber die Instrumente einer ordentlichen und geregelten Jagd, um die Wolfspopulation auf ein erträgliches Niveau zu bringen“, führt Ehlers aus.
Mit der Novelle des Niedersächsischen Jagdgesetzes soll die Wolfsverordnung aufgehoben werden. „Die Verordnung steht nicht mehr in Einklang mit den geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen und ist in der Form nicht mehr erforderlich. Sie wird vom Jagdgesetz teilweise aufgefangen“, erklärt Ehlers den Hintergrund. Der Abschuss von auffälligen, übergriffigen Wölfen beruhe zudem nicht auf der Wolfsverordnung, sondern auf dem Bundesnaturschutzrecht. „Unsere Weidetierhalter brauchen jedoch schnell eine angepasste Neuauflage der Verordnung – und die damit verbundene Absicherung und Klarheit, beispielsweise zu Zaunhöhen“, fordert Ehlers und verweist auf die Aufgabe vieler Weidetierhalter, die diesen an den Nerven zehrenden Umgang mit dem Wolf nicht mehr aushalten und aufgeben. (LPD 36/2022)