Liebe Mitglieder,
seitens des Landes wird einmalig die Möglichkeit eröffnet, dass der Düngebedarf für das abgelaufene Düngejahr 2018/2019 bzw. 2019 (Meldetermin 31.Mai 2020) nicht schlagbezogen, sondern als Summe für den Gesamtbetrieb erfasst und gemeldet werden kann.
Dazu muss das Einverständnis des Betriebsleiters vorliegen, sofern dieser nicht selbst die Eingabe vornimmt.
Betriebe, die diese Möglichkeit nutzen, sind für das oben genannte Düngejahr von der Erfassung und Meldung des Düngebedarfs auf Ebene der Einzelschläge befreit. Für Betriebe, die von dieser Möglichkeit nicht Gebrauch machen wollen oder für die kein Einverständnis des Betriebsleiters vorliegt, bleibt die einzelschlagbezogene Meldepflicht unverändert bestehen.
Für die Meldung des gesamtbetrieblichen Düngebedarfs soll in ENNI noch in dieser Kalenderwoche ein gesonderter Menüpunkt bereitgestellt werden. Pflichtangabe für die Meldung in ENNI ist hier der gesamtbetriebliche Stickstoff- und P2O5-Bedarf in kg je Betrieb. Falls für den Betrieb zusätzlich die P2O5-Abfuhr ermittelt wurde, kann diese freiwillig zusätzlich erfasst werden. Dies wird empfohlen, sofern die Abfuhr größer als der Bedarf ist, damit in den düngerrechtlichen Abgleichen auch die Abfuhr berücksichtigt werden kann.
Wenn wir die Düngebedarfsermittlung des abgelaufenen Düngejahres für Sie in ENNI melden sollen, geben Sie uns Bescheid und wir besprechen dann, in welcher Form gemeldet werden soll.
Ihr BVNON
Kontakt:
Freya Sandmeyer, Tel. 05841-97 70 12, f.sandmeyer@bvnon.de