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Flächen Die Regierungskoalition hält es für den großen Wurf: Das Gesetz zur Sicherung der bäuerlichen Agrarstruktur in Niedersachsen (NASG). Die Junglandwirte protestieren. Für sie steht die Zukunft auf dem Spiel.

Die Einschätzung der Junglandwirte Niedersachsen lässt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig: „Der aktuelle Entwurf des NASG in der derzeit vorliegenden Fassung schränkt die Möglichkeiten einer Betriebsentwicklung für künftige Landwirtsgenerationen grundsätzlich erheblich ein und verbaut vielen jungen Landwirtinnen und Landwirten ihre berufliche Zukunft.“ In einem Brief an alle Ausschussmitglieder zeichnen sie Konsequenzen auf, die der Entwurf des Gesetzes zur Sicherung der bäuerlichen Agrarstruktur in Niedersachsen (NASG) für sie mit sich bringt. Landwirtschaftsminister Christian Meyer (Grüne) brachte den Entwurf nach der Anhörung am Dienstag ins Plenum ein. Er unterstrich, dass Großinvestoren „ein Riegel vorgeschoben werden“ müsse. Deshalb wolle er eine Bodenpreisbremse einführen und ortsansansässige Landwirte auf dem Bodenmarkt privilegieren.

Für das Landvolk Niedersachsen gehen die Änderungen nicht weit genug. Es sei „befremdlich, dass der nur wenig geänderte Entwurf mit derartigen Mängeln dem Landtag zugeleitet worden sei“, erklärte Verbandspräsident Werner Hilse in einer Stellungnahme. Besondere Kritik äußerte er am Vorkaufsrecht der NLG.

Sofern es mehrere oder aber keinen Interessenten gibt, soll gemäß Gesetzentwurf die Niedersächsische Landgesellschaft (NLG) das Vorkaufsrecht bekommen. Ziel sei es, so das Ministerium, den bisherigen Pächtern, aber auch Junglandwirten und Neueinsteigern einen Flächenerwerb zu erleichtern.

Die Junglandwirte machen ihre Kritik an fünf Beispielen deutlich. Zunächst bemängeln sie geplante Vorkaufsrechte für einen „Ersatzflächenpool“ oder Naturschutzverbände. Dadurch verschärfe sich ihrer Meinung nach der Wettbewerb um die Fläche weiter. Ein weiteres Problem sehen sie in der geplanten 25 Prozent-Grenze. Es ist geplant, dass Landwirte Flächen künftig nur dann pachten bzw. kaufen können, wenn sie weniger als 25 Prozent der Flächen einer Gemarkung bewirtschaften. Diese Regelung soll für Gemarkungen ab einer Größe von 250 ha und unabhängig von der Größe der Gemarkung gelten. „Diejenigen Landwirte, die das „Glück“ haben, in einer mehrere tausend Hektar großen Gemarkung zu wirtschaften, können ihren Betrieb bei Einhaltung der 25 Prozent-Grenze deutlich wettbewerbsfähiger entwickeln als diejenigen Berufskollegen, die das „Pech“ haben, z.B. in einer nur 250 ha großen Gemarkung zu wirtschaften.“ Daraus folgern die Junglandwirte: „Für letztere wird ein Kauf bereits versagt, wenn sie 62,5 Hektar (25 Prozent der 250 ha) bewirtschaften! Aus unserer Sicht wird es mit dieser Regelung für ortsansässige und nachhaltig wirtschaftende Junglandwirte in Zukunft nicht möglich sein, ihre landwirtschaftlichen Betriebe chancengleich weiter zu entwickeln. Die 25 Prozent-Grenze verstößt zudem gegen den im Grundgesetz verankerten Gleichheitsgrundsatz.“
red/AgE/sl