Ermittlungen Niedersachsen zieht Konsequenzen aus dem Bio-Eier-Betrug.
In die Bundesratssitzung am Freitag, 1. März, wird ein Entschließungsantrag eingebracht. Im Mittelpunkt steht der Schutz der Verbraucher vor Täuschungen.
Am vergangenen Wochenende war bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft Oldenburg gegen 150 Betriebe in Niedersachsen sowie 50 weitere in anderen Bundesländern ermittelt. Ihnen wird vorgeworfen, ihre Eier falsch deklariert als Bio- und Freilandeier in den Handel gebracht zu haben.
Ein Verfahren vor dem Osnabrücker Landgericht hat die Ermittlungen zum Bio-Eier-Skandal ins Rollen gebracht. Den Richtern war in einem Zivilverfahren aufgefallen, dass ein Landwirt zu viele Junghennen im Stall hatte: Statt der im Biostall erlaubten 12.000 Junghennen waren es 15.000 Tiere. Anschließend wurden die Akten an das Landesamt für Verbraucherschutz (LAVES) weiter gegeben, das wiederum die Staatsanwaltschaft eingeschaltet habe. Diese ermittelt seit Herbst 2011.
Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) kritisierte den „Schwebezustand eines mehrjährigen Verfahrens.“ Der Präsident Leo Graf von Drechsel appellierte an die Öffentlichkeit, bei der Bewertung sauber zu differenzieren. Man dürfe wegen eines „bloßen Anfangsverdachts“ nicht die gesamte Geflügelwirtschaft in Misskredit bringen.
Das Landvolk Niedersachsen forderte eine rasche Aufarbeitung. „Wir sind von den Dimensionen überrascht“, sagte Pressesprecherin Gabi von der Brelie. „Wir können nur an unsere Mitglieder appellieren, sich an Recht und Gesetz zu halten. Wer sich nicht daran hält, richtet auch für alle anderen großen Schaden an und muss die Konsequenzen tragen.“
Für Verbraucherschutzminister Christian Meyer (Grüne) ist der Betrug ein Indiz dafür, dass die Überwachung verschärft werden muss. „Dazu wollen wir das LAVES stärken und ihm rechtlich mehr Kompetenzen bei der Lebensmittelüberwachung geben. So sollen sowohl private Eigenkontrollsysteme als auch die Kontrollen der Landkreise vom LAVES intensiver und risikoorientierter unterstützt werden.
Auch soll es insbesondere bei Großbetrieben zusätzliche Kontrollmöglichkeiten für das LAVES auf Landesebene durch eine eigene Kontrolleinheit geben. Die dafür erforderlichen rechtlichen und personellen Veränderungen zur Stärkung des Verbraucherschutzes werden wir im Dialog mit den Kommunen in die Wege leiten.“
Konkret soll das Öko-Landbaugesetz dahingehend geändert werden, dass die Kontrollstellen bei Verfehlungen von dem jeweiligen Land sanktioniert werden können, in dem sie tätig sind. Außerdem sieht der Antrag vor, die Bereiche der Junghennenaufzucht und Brütereien in die Überwachungskette zu integrieren. red/sl