Neonikotinoide Ab 1. Dezember wird die Nutzung von drei
neonikotinoiden Wirkstoffen in der Europäischen Union für vorerst zwei
Jahre eingeschränkt. Die zur Bekämpfung von Schadinsekten, vor allem zum
Beizen von Rapssaatgut, verwendeten Wirkstoffe Clothianidin,
Imidacloprid und Thiametoxam sollen für das Bienensterben verantwortlich
sein. Die Mitgliedstaaten konnten im Berufungsausschuss zwar keine
qualifizierte Mehrheit für den Kommissionsvorschlag finden, dadurch ist
die Kommission selbst wieder am Zug und kann das Verbot durchsetzen.
EU-Gesundheitskommissar Tonio Borg kündigte an, die nötigen Schritte in
den kommenden Wochen einzuleiten. Anfänglich sollte die Neuregelung bereits zum 1. Juli greifen. Nun wurde
der Stichtag verschoben, damit bereits behandeltes Rapssaat noch
ausgebracht werden kann.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium, das sich anfangs der Stimme
enthalten hatte, verteidigt seine jetzt erfolgte Zustimmung.
Deutschland habe bereits seit 2009 strenge Vorgaben zum Bienenschutz
eingeführt, die zum Teil über das hinausgingen, was nun Brüssel vorhabe.
So sei die Zulassung von „Neos“ auf wenige sichere Anwendungen begrenzt
und mit strengen Auflagen verbunden. Der neue Kommissionstext soll
strengere Bestimmungen in Mitgliedstaaten nun berücksichtigen.
Der Industrieverband Agrar (IVA) äußert die Befürchtung, mit dem Verbot
stehe der Anbau von Winterraps in vielen Regionen Deutschlands auf der
Kippe, da es kaum wirksame Alternativen gebe. Die betroffenen Hersteller
kritisieren die Entscheidung scharf. Bayer CropScience glaubt nicht,
dass sie sich positiv auf die Bienengesundheit auswirken wird,
befürchtet aber Ernteausfälle und schlechte Qualitäten. Syngenta
bemängelt, die der Entscheidung zugrunde liegende Studie überschätze die
Mengen an Pflanzenschutzmitteln drastisch, denen Bienen ausgesetzt
seien. AgE/red