Förderung Die niedersächsische Landesregierung hat Ende März die Eckpunkte für die neue ELER-Förderperiode von 2014 bis 2020 festgelegt und die Wirtschafts- und Sozialpartner über den aktuellen Stand der Planungen informiert. Wenngleich eine offizielle Verbändeanhörung noch nicht stattgefunden hat, soll das Programm Ende Juni/Anfang Juli in Brüssel zur Genehmigung eingereicht werden.
Zwei „Leitideen“ prägen die zukünftige ELER-Förderung: die „sanfte Agrarwende“ und die „Stärkung ländlicher Räume“. Dahinter steckt eine Strategie mit drei übergeordneten Zielen:
1. Stärkung ländlicher Räume für eine ausgewogene Entwicklung;
2. nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und Beitrag zum Klimaschutz;
3. Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft.
Damit werden sich die Schwerpunkte der neuen Förderperiode im Vergleich zum PROFIL-Programm deutlich verändern. Für Hauptziel 1 (Stärkung ländlicher Räume) sind insgesamt 32,4 Prozent aller verfügbaren ELER-Mittel oder ca. 344 Mio. Euro eingeplant. Das sind gut 50 Prozent mehr als in der vergangenen Förderperiode. Unter diesem Hauptziel sind einzuordnen: Programme zur Förderung der Verarbeitung und Vermarktung, der Dorfentwicklung, der Basisdienstleistungen, Tourismusförderung und Förderung des Kulturerbes, Dorfentwicklungspläne, das Regionalmanagement, die Gemeinschaftsinitiative Leader und der Breitbandausbau.
Für den letzten Punkt sollen 40 Mio. Euro ELER-Mittel und jeweils weitere zehn Millionen Euro aus der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz sowie aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bereit gestellt werden.
Aufstocken, abspecken
Das Hauptziel 2 (natürliche Ressourcen und Klimaschutz) soll mit 454,4 Mio. Euro ELER-Mitteln ausgestattet werden, fast 47 Prozent mehr als in der jüngsten Förderperiode. Hier ordnet das Land Programme zum Hochwasser- und Küstenschutz, Tierschutzmaßnahmen, diverse Agrarumweltprogramme und die Förderung des ökologischen Landbaus, ein neues Programm Flurbereinigung für Umwelt und Klima, die Fließgewässerentwicklung sowie die Entwicklung von Seen und der Übergangs- und Küstengewässer ein.
Die Wettbewerbsfähigkeit als Hauptziel 3 soll mit deutlich weniger Geld ausgestattet werden (minus 30 Prozent). Hier siedelt das Land die Prioritätsachse 1 an (Förderung von Wissens-
transfers und Innovation in der Land- und Forstwirtschaft). Dazu zählen Maßnahmen wie Gewässerschutzberatung, Bildungsmaßnahmen zur beruflichen Qualifizierung, Transparenz schaffen und die europäische Innovationspartnerschaft. Dieser Bereich wird mit 66 Mio. Euro ELER-Mittel gegenüber dem Vorläufer um 37 Prozent besser bedient. Die zweite Prioritätsachse (Verbesserung der Lebensfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe und der Wettbewerbsfähigkeit) soll dagegen kräftig abgespeckt werden (minus 44 Prozent im Vergleich zu PROFIL). Das betrifft Maßnahmen wie einzelbetriebliche Managementsysteme, Flurbereinigung, ländlicher Wegebau, Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) und Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten.
Das AFP soll inhaltlich so stark auf Tierschutzaspekte ausgerichtet werden, dass es kaum noch als Programm zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit bezeichnet werden kann. Ohne Berücksichtigung der Ausgleichszulage, die in der Vergangenheit nicht angeboten wurde, fällt der Rückgang der Mittel für die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit noch drastischer aus.
Ob sich ein solches Förderszenario mit den Aussagen im niedersächsischen Koalitionsvertrag vereinbaren lässt, die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe solle gestärkt und alle derzeit 40.000 landwirtschaftlichen Höfe in Niedersachsen erhalten werden, bleibt das Geheimnis von Minister Meyer.
Ausgleichszulage lebt auf
Die Ausgleichszulage auf Dauergrünlandflächen in benachteiligten Gebieten lebt nicht deshalb wieder auf, weil die Landesregierung ein besonderer Freund der Ausgleichszulage ist. Vielmehr dürfte diese Entscheidung dem Umstand geschuldet sein, dass im Ministerium selbst die Einschätzung getroffen wurde, mit den geplanten (dunkelgrünen) Agrarumweltprogrammen und der Ökolandbauförderung allein das Ziel nicht erreichen zu können, 30 Prozent der ELER-Mittel in Maßnahmen mit umwelt- und klimapolitischer Zielsetzung abfließen zu lassen und damit die EU-Vorgabe zu erfüllen. Die Einführung der Ausgleichszulage ist nach einem internen Papier aus dem Ministerium für Niedersachsen unverzichtbar, um die Mittelvorgabe der EU überhaupt erfüllen zu können.
Bei den Planungen fällt auf, dass Niedersachsen Programme bevorzugt, für die die EU höhere Kofinanzierungssätze als die üblichen 50 Prozent vorgesehen hat. Das ist bei der europäischen Innovationspartnerschaft (80 Prozent EU-Mittel) ebenso der Fall wie bei den Agrarumweltmaßnahmen (75 Prozent EU-Mittel). Mit Blick auf die Haushaltskasse des Landes ist diese Vorgehensweise nachvollziehbar. Für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum fließen mit diesem Ansatz aber weniger Mittel, da der nationale Anteil gegenüber der Vergangenheit schrumpft.
Weniger nationale Mittel
Ein beträchtlicher Teil der ELER-Mittel fließt zudem in Programme, die in der Vergangenheit wie beim Breitbandausbau über andere Fonds wie den EFRE bedient wurden. Aus diesem Topf erhält Niedersachsen in der neuen Förderperiode 43 Prozent weniger EU-Mittel als in der vergangenen Förderperiode. Da kommt ELER offensichtlich gerade recht, um diese Lücke zumindest teilweise zu stopfen. Niedersachsen stehen in der neuen Förderperiode ungefähr 1,119 Mrd. Euro als ELER-Mittel zur Verfügung. Das sind inklusive der Umschichtungsmittel (4,5 Prozent des bisherigen Betrages für Betriebsprämien werden in den „ELER-Topf“ umgeschichtet) in Höhe von 181 Mio. Euro 14,8 Prozent mehr als in der vorherigen Förderperiode. Von diesem Betrag müssen jedoch sechs Prozent als so genannte Leistungsreserve zurückgehalten werden, so dass der verfügbare ELER-Topf mit gut einer Milliarde Euro bestückt ist. Da die Umschichtungsmittel im derzeitigen Programmentwurf noch nicht eingeplant sind, ist für Anfang 2015 bereits der erste ELER-Änderungsantrag in Brüssel angemeldet worden.
Die Förderentscheidungen sollen zukünftig wie auch im EFRE und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) unter maßgeblicher Mitwirkung der Landesbeauftragten getroffen werden. Die Ämter für Regionale Landesentwicklung sollen die förderrelevanten Kompetenzen des Landes in einem Haus bündeln und mögliche Doppelförderungen und wechselseitige Förderausschlüsse vermeiden.
Dr. Wilfried Steffens
Landvolk Niedersachsen