Mähen bald auch auf Brachen

Mähen bald auch auf Brachen -

Futternot Auf die angespannte Futtersituation nach der langen Extremtrockenheit im Frühjahr hat jetzt der Bundesrat reagiert. Nach Antrag Bayerns können die Länder die Nutzung von ökologischen Vorrangflächen zur Futtergewinnung zulassen. Dafür wurde eine Ausnahmeregelung in der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung beschlossen. Länderbehörden können ab dem 1. Juli eines Jahres allgemein oder im Einzelfall den Aufwuchs auf solchen Brachflächen für eine Beweidung oder für eine Schnittnutzung freigeben.

Voraussetzung ist, dass aufgrund außergewöhnlicher Umstände nicht ausreichend Futter zur Verfügung steht. Zunächst aber muss die Bundesregierung noch die nötige Änderungsverordnung in Kraft setzen.
AgE/red