Düngeverordnung Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat Kritik an seinem Entwurf für eine neue Düngeverordnung berücksichtigt. So wurden die Regelungen zur Phosphatdüngung entschärft. Nun soll für alle Böden ab 2018 ein Überschuss von 10 kg Phosphat je Hektar und Jahr nicht überschritten werden dürfen. Gleichzeitig wurde die Vorgabe gestrichen, auf Flächen mit hohen und sehr hohen Phosphatgehalten gar keinen Überschuss mehr zuzulassen.
Auch bei Sperrfirsten will man Forderungen aus der Praxis entgegenkommen. Zwar sollen weiterhin auf Ackerland nach der Ernte der letzten Hauptfrucht bis zum 31. Januar keine Stickstoffdüngemittel aufgebracht werden dürfen. Eine Ausnahme soll es jedoch bis zum 1. Oktober für Wintergetreide geben. Darüber hinaus sollen die Länder für Düngemittel mit weniger als zwei Prozent Trockenmasse Ausnahmen zulassen können. Die vorgesehene Obergrenze von 170 kg N/ha für alle organischen und organisch-mineralischen Düngemittel, darunter pflanzliche Gärrückstände, soll sich nicht mehr auf Komposte beziehen. Die Mindestlagerkapazität von Dungstätten für Festmist, Kompost und feste Gärrückstände soll von vier auf drei Monate gesenkt werden. Die Gebiete mit hoher Nitratbelastung, in denen die Länder besondere Anforderungen an die Düngung stellen können sollen, sind nun auf den Einzugsbereich von Grundwassermessstellen beschränkt. Wo keine Nitratbelastung des Grundwassers vorliegt, sollen die Länder Ausnahmen erlassen können, während in belasteten Gebieten auch solche Betriebe von Auflagen freigestellt werden können, die an bestimmten Agrarumweltprogrammen teilnehmen. Der überarbeitete Entwurf ist laut Agrarressort noch nicht endgültig mit dem Bundesumweltministerium abgestimmt.
AgE/red