(DBV/Berlin). Die Entscheidung der EU-Kommission zur Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland wegen der EU-Nitratrichtlinie bewertet der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Bernhard Krüsken, als längst überfällig:
„Das Ende des Vertragsverletzungsverfahrens war längst überfällig. Nun ist es möglich, wieder zu geordneten rechtsstaatlichen Verfahren im Düngerecht zurückzukehren, weil die EU-Kommission nicht mehr auf Zuruf Änderungen in der Düngeverordnung durchdrücken kann. Umso mehr bleibt es dringend erforderlich, einzelbetriebliche und verursachergerechte Klauseln für gewässerschonend wirtschaftende Landwirte statt Pauschalauflagen in roten Gebieten einzuführen. Auch sollte die Derogationsregelung für Wirtschaftsdünger bzw. Gärrest wie bereits in der Düngeverordnung vorgesehen ermöglicht und hierfür der Antrag bei der EU-Kommission gestellt werden. Die Ampelkoalition muss jetzt den aktuellen Regierungsentwurf des Düngegesetzes kritisch prüfen und anpassen, vor allem bei der flächendeckenden Einführung der Stoffstrombilanz sowie einzelbetrieblichen Ausnahmen für Landwirte in roten Gebieten.“
Quelle: DBV-Pressemitteilung vom 01.06.2023