Tierhaltung: Landvolk fordert von EU-Politik vernünftige Verordnungen

Jörn Ehlers: "Bei allem Verständnis bezüglich Tierwohl und -schutz müssen Umsetzung und Wirtschaftlichkeit für die bäuerlichen Betriebe gewährt bleiben" Foto: Landvolk

Aktion zur EU-Wahl: Tierwohl und -schutz müssen wirtschaftlich umsetzbar sein

L P DMit dem geplanten großen Tierwohl-Paket sowie der anstehenden Umsetzung der EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten rast auf die Tierhalter in der EU und somit auch in Niedersachsen ein großer Meteorit zu. „Um diesen Einschlag noch zu verhindern bzw. seine Heftigkeit abzumildern, weist das Landvolk aktuell in den Sozialen Medien mit einer Aktion zur EU-Wahl auf die Auswirkungen hin. Unsere Landvolk-Kreisverbände werden zudem ihre EU-Kandidaten in Anschreiben hierzu informieren und sensibilisieren“, erklärt Landvolk-Vizepräsident Jörn Ehlers. Bei allem Verständnis bezüglich Tierwohl und -schutz müssen Umsetzung und Wirtschaftlichkeit für die bäuerlichen Betriebe gewährt bleiben, führt Ehlers gegenüber dem Landvolk-Pressedienst aus.

Das von der EU-Kommission geplante Animal Welfare-Paket (Tierwohl-Paket) besteht aus vier Bereichen: Tierwohl auf dem Hof, beim Transport, bei der Schlachtung und beim Labeling. Die Vorschläge der Kommission zum ersten Entwurf der Neufassung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 zum Schutz von Tieren beim Transport beinhalten zum Beispiel ein Mindesttransportalter von 35 Tagen für Kälber. Aktuell müssen Kälber dafür in Deutschland 28 Tage alt sein. Weiterhin ist eine verpflichtende Anwesenheit eines Veterinärs auf dem landwirtschaftlichen Betrieb beim Verladen von Schlachtvieh vorgesehen, eine Begrenzung von Schlachtviehtransporten auf neun Stunden sowie eine Verlagerung der Transporte in die Nacht bei Temperaturen über 30 Grad Celsius. „Der Verordnungsentwurf berücksichtigt weder notwendige bauliche Änderungen auf den Betrieben oder arbeitsteilige Strukturen in der deutschen Landwirtschaft noch den Fachkräftemangel im Veterinär- und Transportwesen, sodass die Existenz bäuerlicher Familienbetriebe und die heimische Nahrungsmittelerzeugung gefährdet sind“, verweist Ehlers auf die Nicht-Umsetzbarkeit dieser EU-Politik.

Aufgrund der bevorstehenden Europa-Wahlen werde die Kommission erst nach Neubildung des Europäischen Parlaments die Arbeit an der Tierschutztransportverordnung weiterverfolgen. Auch zu den übrigen Teilen des Animal Welfare-Pakets werden erst unter der nächsten Kommission Verordnungsentwürfe erwartet. „Daher ist es im Zuge des Europawahlkampfes wichtig, die Kandidaten bereits frühzeitig für diese bevorstehenden Gesetzesüberarbeitungen zu sensibilisieren“, stellt der Landvolk-Vizepräsident heraus.

Die anstehende Umsetzung der EU-Verordnung zu den entwaldungsfreien Lieferketten wird in der aktuellen Form ebenfalls auf die niedersächsische Tierhaltung Einfluss haben. „Natürlich unterstützen wir den Rodungsstopp von Primärwäldern. Doch den Weg der Umsetzung sowie das Einbeziehen heimischer Erzeuger lehnen wir deutlich ab“, sagt Ehlers, denn für Deutschland und große Teile Europas sei die Entwaldungs-Problematik hinreichend dokumentiert und praktisch nicht vorhanden. Trotzdem seien von dieser Verordnung die gesamte Rinderhaltung mit über 100.000 Betrieben sowie alle Landwirte, die Soja anbauen, und alle Forstwirte betroffen.

„Bevor nicht alle juristischen Unklarheiten beseitigt sind und das Informationssystem technisch den Ansprüchen des Binnenmarktes gewachsen ist, darf diese Verordnung aufgrund handwerklicher Fehler gar nicht umgesetzt werden. Die verantwortlichen EU-Politiker sollten erst einmal ihre Hausaufgaben machen, bevor sie mit unausgegorenen und nicht umsetzbaren Ideen die heimische Landwirtschaft gegen die Wand fahren – vom angepeilten Bürokratieabbau ganz zu schweigen“, fordert Landvolk-Vizepräsident Ehlers. Gleiches gelte für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest wie auch für ein aktives Wolfsmanagement. Auch diese Themen finden sich auf den Kacheln der Online-Aktion und den Briefen an die EU-Politiker wieder mit dem Aufruf, am 9. Juni für den ländlichen Raum wählen zu gehen. (LPD 38/2024)

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