Info Schwein
FLI Am 15. November meldeten die polnischen Behörden einen Fall von Afrikanischer Schweinepest (ASP) im polnischen Landkreis Wschowa nahe der Ortschaft Tarnów Jezierny, rund 80 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt. Nach dem Virusnachweis bei einem durch einen Verkehrsunfall getöteten Wildschwein wurde eine konzertierte Kadaversuche durchgeführt, bei der weitere Kadaver gefunden wurden.
Mittlerweile ist der aktuellen Presse zu entnehmen, dass die ASP bei insgesamt 18 Wildschweinen in der Woiwodschaft Lebus bestätigt wurde. Damit dürfte das Risiko eines Eintrags der ASP nach Deutschland durch infizierte Wildschweine in Gegenden, die an das infizierte Gebiet Polens angrenzen, steigen (vgl. Risikobewertung des Friedrich-Löffler-Instituts zum Eintrag der ASP aus Belgien vom April 2019: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/afrikanische-schweinepest/).
ML In Anbetracht der aktuellen Bedrohungslage durch die ASP mahnt das niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) mit einem Erlass zur strikten Einhaltung der Bestimmungen bei der Einfriedung von Betrieben sowie zur Gestaltung der Hygieneschleuse und Kadaverlagerung gemäß Schweinehaltungshygieneverordnung (SchHaltHygV). Die zuständigen Veterinärbehörden sind aufgefordert, die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung der Anforderungen der SchHaltHygV für Betriebe, die bisher nicht oder nur teilweise eingefriedet sind, spätestens bis zum 31. Dezember 2019 vorzunehmen. Die wichtigsten zu beachtenden Bestimmungen bei der Einfriedung von Betrieben sowie zur Gestaltung der Hygieneschleuse und Kadaverlagerung können Sie den Auszügen aus dem Erlass vom 19.11.2019 im geschützten Mitgliederbereich entnehmen.