BTV: Keine Erleichterungen beim Verbringen

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Auf Nachfrage des DBV informierte das BMEL darüber, dass eine Auflockerung der geltenden Verbringungsregelungen bezüglich der Blauzungenkrankheit (BTV) weiterhin nicht vorgesehen ist. Nach Ansicht des BMEL ist eine vereinfachte Verbringung auch im Moment keine Option, obwohl mögliche Übertragungsvektoren wegen der kalten Witterung eingeschränkt sind. Damit behält die bestehende Rechtslage eines grundsätzlichen Verbringungsverbotes weiterhin ihre Gültigkeit.