DBV sieht 2. Corona- Steuerhilfegesetz positiv

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Der DBV begrüßt, dass in dem vom Bundeskabinett beschlossenen 2. Corona-Steuerhilfegesetz die Vorschläge des Berufsstandes berücksichtigt worden sind. Dazu zählen unter anderem die degressive Abschreibung von 25 %, der auf 2021 erweiterte Verlustrücktrag und die verlängerten (Re-)Investitionsfristen beim Investitionsabzugsbetrag.