Im März 2016 hatte die EU einen einheitlichen Rechtsrahmen für ein neues Tiergesundheitsrecht geschaffen, in dem neue und alte Vorschriften gebündelt wurden. Das neue EU-Tiergesundheitsrecht muss ab dem 21. April 2021 in allen Mitgliedstaaten zur Anwendung kommen, und damit wird auch in Deutschland die Tierseuchenbekämpfung auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt. Das neue EU-Tiergesundheitsrecht richtet sich in unterschiedlicher Relevanz an Behörden, Tierärzte und Landwirte. So werden u.a. Anzeigepflichten oder Handelsrestriktionen definiert. Der Schwerpunkt des neuen Rechtsaktes liegt aber auf der Prävention, Früherkennung und den Bekämpfungsmaßnahmen von Tierseuchen. Für Landwirte sind vor allem die Bestimmungen für 63 Tierseuchen wichtig, bei denen es u.a. um Melde- und Überwachungspflichten oder regelmäßige Bestandsuntersuchungen durch den Tierarzt geht.
Da bislang jedoch noch nicht alle Rechtsbereiche in nationales Recht umgesetzt werden konnten, hatte sich der DBV an das BMEL, die Europaabgeordneten und Vertreter der EU-Kommission gewandt, um eindringlich eine Verschiebung des Anwendungsbeginns einzufordern. Im Rahmen einer öffentlichen Konsultation hatte sich am 4. März der EP-Agrarausschuss ebenfalls für eine Verschiebung des vorgesehenen Umsetzungsdatums (21. April) ausgesprochen.
Dennoch beharrt die EU-Kommission mit der Begründung eines erheblichen Verwaltungsaufwandes auf der Beibehaltung des geplanten Datums, so dass COPA-COGECA anlässlich der bevorstehenden EU-Agrarministerrat-Sitzung erneut die Bedenken vorbringen wird.