Futternutzung von ÖVF-Zwischenfrüchten

Info: Milch/Rind

Am 25.09.2020 ist die Ausnahmeregelung für die Futternutzung von Ökologischen Vorrangflächen mit Zwischenfrüchten und Untersaaten im Rahmen des Greening durch Beweidung und Schnittnutzung in Kraft getreten. Sofern noch nicht erfolgt, empfiehlt der DBV, allgemeine oder einzelfallbezogene Gebietszuweisungen der Länder und ggf. das praktische Vorgehen bei der Anwendung bzw. Umsetzung mit den zuständigen Behörden vor Ort abzuklären. Die Umsetzung dieser Sonderregelung, die für Niedersachsen und Bremen gilt, erfolgt wie im Vorjahr im Rahmen eines Anzeigeverfahrens. Zu beachten ist, dass die Zwischenfrüchte und Untersaaten zwar genutzt werden dürfen, aber bis zum 15. Februar 2021 stehen bleiben müssen. Das heißt: Eine frühzeitige Einarbeitung nach der Nutzung ist nicht erlaubt. Auch die übrigen Bedingungen für die öVF-Zwischenfrüchte und -Untersaaten, zum Beispiel zu Saatgutmischungen sowie Pflanzenschutz und Düngung, bleiben bestehen. Detailinformationen und das Formular für die Anzeige bei der Bewilligungsstelle sind auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zu finden (Webcode: 01037284).