Landesdüngeverordnung in Kraft gesetzt

https://www.niedersachsen.de/download/150195/Nds._GVBl._Nr._21_2019_vom_05.12.2019_S._361-368.pdf

Festmistausbringung in nitratsensiblen Gebieten nur nach vorheriger Laboruntersuchung?

Info Umwelt Heute wurde die neue Landesdüngeverordnung im Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht. Über die Inhalte der Regelungen hatten wir bereits am 22. November berichtet. Als erste neue Auflage ist zu beachten, dass damit formal ab morgen Festmist von Rindern, Schweinen, Schafen oder Pferden auf Flächen in den nitratsensiblen („roten“) und phosphatsensiblen („schwarzen“) Gebieten nur ausgebracht werden darf, wenn der Betrieb dafür vorher über Laborergebnisse zum Gehalt an Gesamtstickstoff, verfügbarem Stickstoff (oder Ammonium-N) und Gesamtphosphat verfügt. Richtwerte der LWK oder Düngeverordnung reichen nach dem Verordnungstext nicht mehr aus. Für Hühnertrockenkot, Hähnchenmist und andere Geflügelmiste gilt momentan das pauschale Ausbringungsverbot bis 31.01., danach besteht ebenfalls die Analysepflicht wie auch für flüssige Wirtschaftsdünger z. B. aus der eigenen Tierhaltung.

Für die Ausbringung von Festmist von Huf- und Klauentieren ist zudem das generelle Ausbringungsverbot zu beachten, das am 15. Dezember beginnt und mit Ablauf des 15. Januar endet. Für flüssige Wirtschaftsdünger gilt die Sperrfrist bereits seit Wochen und endet erst mit Ablauf des 31. Januar.

Das Landvolk Niedersachsen hält an seiner Kritik an der obligatorischen Untersuchungspflicht bei Festmisten fest und fordert hier vom Landwirtschaftsministerium in Hannover weiter eine Rücknahme. Betriebe mit Ausbringungsflächen in den sensiblen Gebieten, die wegen anstehender Ausbringungen schnelle Sicherheit vor Beanstandungen brauchen, sollten jetzt umgehend eine eigene Mischprobe aus ihrem Mist ziehen und zur Analyse an ein anerkanntes Düngemittellabor schicken. Sofern schon eine Probe in den letzten Monaten untersucht wurde, kann dagegen bis zur Klärung der Notwendigkeit und geforderten Häufigkeit einer Neubeprobung gewartet werden.

Die Gebietskulisse der „roten“ und „schwarzen“ Gebiete ist im Internet unter https://sla.niedersachsen.de/landentwicklung/LEA/ einsehbar. Die gründliche Vorbereitung von Klagen gegen die Gebietsabgrenzungen laufen beim Landvolk weiter, es droht aktuell noch kein Fristablauf.