Info Schwein, Milch und Rind, Geflügel
Wie berichtet haben die Bundesländer im November 2019 zur anstehenden Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungs-Verordnung zahlreiche Änderungsanträge eingereicht, die nun am 27.01.2020 in einer Sondersitzung des Agrarausschusses des Bundesrates beraten werden sollen. Diese Änderungen betreffen u.a. die Puten- und Milchviehhaltung.
Der DBV hat in einem Schreiben an die Länderagrarminister darauf gedrängt, sich auf die ursprünglich vom BMEL vorgesehenen Regelungen beim Deckzentrum und Abferkelbereich zu beschränken, denn die Sauenhalter brauchen endlich Planungssicherheit. Dabei ist die Einbeziehung des Abferkelbereiches für Neubauten sicher sinnvoll. Abzulehnen ist es aber, wenn es bei Bestandsbauten für den Abferkelbereich die gleiche Übergangsfrist wie für das Deckzentrum gibt, denn die geforderten Bewegungsbuchten passen nicht mehr in die vorhandene Gebäudehülle und erfordern ein neues Gebäude. Das ist finanziell und genehmigungsrechtlich für die betroffenen Betriebe nur in Einzelfällen machbar. Der DBV sieht daher die Gefahr eines massiven Strukturbruchs. Da es keine juristische Notwendigkeit einer Änderung für den Abferkelbereich gibt, sollte hier ein dauerhafter Bestandsschutz gelten. Für Veränderungen im Abferkelbereich bedarf es vielmehr eines attraktiven Investitionsprogramms, so der DBV.