Öko-Durchführungsrecht beschlossen

Info Geflügel

Die EU Mitgliedsstaaten haben neue Ausführungsregeln für die Öko-Tierhaltung ab 2021 nach langer Diskussion definiert. Beim Öko-Geflügel bleibt der Kaltscharraum (Veranda) auf die nutzbare Stallfläche anrechenbar, wenn er 24 Stunden zugänglich ist und mit verschließbaren Wänden gestaltet ist. Für herkömmliche Veranden gilt eine Übergangsfrist von 3 Jahren. In den Mehr-Etagen-Volierensystemen sind zukünftig nur noch zwei erhöhte Ebenen neben der Bodenebene zulässig. Nach der Übergangsfrist von 8 Jahren müssen Öko-Geflügelställe mit vier Ebenen um eine Ebene zurückgebaut werden. Öko-Mastställe in aufgelöster Bauform, die nicht exakt die vorgeschriebene Stallinnenfläche aber dafür Übergangsbereiche zum Außenbereich aufweisen, entsprechen derzeit nicht dem Öko-Basisrecht und können daher keine Übergangsfrist bekommen. Der Einsatz von 30 % Umstellungsware in Öko-Mischfutter ist ab 2021 nicht mehr zulässig. Auch hierzu wird eine politische Lösung gesucht. Ab 2021 dürfen außerdem nur noch Junggeflügel und Ferkel bis 35 kg mit 5% konventionellen Aminosäuren versorgt werden. Die Knappheit an Öko-Eiweißfuttermitteln wird also zunehmen, da alle Öko-Legehennen ab 2021 zu 100% ökologisch gefüttert werden müssen. In Arbeit sind noch die Produktionsregeln zu Ausnahmen für konventionellen Saatguteinsatz und zur Pflanzgutversorgung sowie zum heterogenen Material.