Info: Milch/Rind
Seit dem 10.02.21 können auch landwirtschaftliche Nutztierhalter die Corona-Überbrückungshilfe III beantragen. Die Hilfe gilt für alle Unternehmen, die zwischen 11/2020 und 06/2021 Umsatzeinbußen von mind. 30 % verzeichnen. Diese können Fixkostenzuschüsse je nach Umsatzeinbruch von 40 bis 90 % der Fixkosten erhalten. Der DBV hatte sich dafür eingesetzt, dass auch Futter- und Tierarztkosten als Fixkosten angerechnet werden. Die Hilfen können nur über einen „prüfenden Dritten“ (z. B. Steuerberater oder Rechtsanwalt) beantragt werden.