Warum ist mein Feldblock „rot“?

Ausschnitt aus dem NIBIS®-Kartenserver zur Darstellung der Medianwerte der potenziellen Nitratkonzentration je Feldblock. Bildrechte: LBEG. Das Bild kann in Verbindung mit Pressemitteilungen des LBEG zu neuen Fachkarten zur Ausweisung nitratsensibler (roter) Gebiete kostenfrei verwendet werden.

Landesamt veröffentlicht Ausgangswerte für Nitratauswaschungsgefährdung im Internet

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat heute die wichtigsten Werte veröffentlicht, die die Grundlage für die Einstufung von Feldblöcken als „nitratauswaschungsgefährdete rote Fläche“ sind. Landwirte, die Flächen in diesen „roten“ Feldblöcken bewirtschaften, müssen darauf nach der Düngeverordnung die strengen Auflagen für „rote“, nitratsensible Gebiete einhalten. Dazu zählen z. B. (statt im Betriebsdurchschnitt) die schlagbezogene einhaltung der N-Ausbringungsobergrenze von 170 kg/ha für Wirtschaftsdünger und Gärreste und in der Summe der „roten“ Schläge eines Betriebes die Reduzierung der N-Düngung auf maximal 80% des Stickstoffdüngebedarfs. Ab 2022 will die Landesregierung als ergänzende Maßnahme die Betriebe für die roten Schläge zur Beprobung auf den Nmin-gehalt im Frühjahr verpflichten. Für diese Schläge dürfen dann nicht mehr wie bisher die Nmin-Richtwerte für die Düngebedarfsermittlung herangezogen werden, sondern eigene Probenahmen.

Rote Feldblöcke gibt es nur in Gebieten, bei denen über ein hydrogeologisches Abgrenzungsverfahren oder eine geostatitische Methode eine Grundwasserbelastung von über 37,5 mg Nitrat pro Liter angenommen wird. Das Landvolk Niedersachsen kritisiert insbesondere die hydrogeologische Methode und die Verfahren zur Messstellenauswahl. Die Landesregierung hat auf diese Kritik inzwischen reagiert und will schrittweise landesweit eine geostatistische Methode zur Gebietsabgrenzung „roter Gebiete“ verwenden. Aktuell ist die Mehrzahl der Gebiete nach einer hydrogeologischen Methode abgegrenzt. „Grüne“ Messstellen, an denen keine erkennbare Überschreitung der Nitrat-Qualitätsnorm von 50 mg/l (bei steigenden mehrjährigen Trend schon ab 37,5 mg/l) vorliegt, werden in Niedersachsen für die Bewertung auf Ebene von Feldblöcken in den hydrogeologisch abgegrenzten Gebieten von den Behörden aktuell als nicht relevant betrachtet. Die Ermittlung der Auswaschungsgefährdung durch das LBEG dient in diesen Gebieten aber dazu, die Nutzflächen zu identifizieren, von denen angenommen wird, dass sie nicht die Ursache für hohe Nitratgehalte im Grundwasser sein können. Feldblöcke, bei denen die Berechnung ergibt, dass im Sickerwasser unterhalb der durchwurzelbaren Zone (in max. 2 Meter Tiefe) die Nitratkonzentration nicht mehr als 50 mg/l beträgt, werden danach von „rot“ wieder auf „grün“ umgestellt. Grundlage der Berechnung sind nicht konkrete Messungen, sondern Annahmen über den Stickstoffüberschuss aus der landwirtschaftlichen Nutzung auf Gemeindeebene, Berechnungen über Stickstoffeinträge aus der Luft (atmosphärische Deposition), Annahmen über den Abbau von reaktiven Stickstoffverbindungen in der durchwurzelbaren Zone zu nichtreaktiven Luftstickstoff und Lachgas (Denitrifikation) sowie über die jährliche Sickerwasserbildung, die sich vor allem aus den jährlichen Niederschlägen und der Verdunstung sowie Oberflächenabfluss ergibt. https://nibis.lbeg.de/cardomap3/?permalink=2nXoChH3

Mit der Veröffentlichung der Ausgangsdaten und der sich daraus ergebenden potenziellen Nitratkonzentration der verbleibenden roten Feldblöcke in „roten Gebieten“ im Kartenserver des LBEG (NIBIS) unter https://nibis.lbeg.de/cardomap3/ (Themenkarte Landwirtschaft/Emissionsrisiko für Nitrat) erfüllt das LBEG eine Forderung aus dem Berufsstand. Aus Sicht des Landvolk Niedersachsen ist der größte Kritikpunkt an dieser gut gedachten, aber für viele Standorte kaum entlastetenden Bewertung des Auswaschungsrisikos der extrem strenge Vorsorgewert von 50 mg Nitrat im Sickerwasser. Denn diese Grenze des potenziellen (rechnerisch ermittelten) Sickerwassergehaltes kann auf Ackerland bei einer bedarfsgerechten Stickstoffdüngung für einen optimalen Ertrag und den vom Markt geforderten Qualitäten naturbedingt auf vielen Standorten nicht eingehalten werden. Gewisse Anpassungen insbesondere für die bessere Ermittlung des tatsächlichen N-ÜBerschusses sind zwar für die nächsten Jahre in Niedersachsen vorgesehen, werden jedoch auf leichten und mittleren Ackerstandorten nur sehr begrenzte Effekte haben. Denn auf diesen Standorten müssten die N-Überschüsse dazu teilweise unter 20 kg/ha*a sinken, bevor die rechnerische Sickerwasserkonzentration unter 50 mg liegt und damit die Umstellung vorn „rot“ auf „grün“ möglich wird.

https://www.lbeg.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/das-lbeg-erweitert-sein-informationsangebot-im-nibis-r-kartenserver-neue-fachkarten-zur-ausweisung-roter-gebiete-199138.html