Gleiche Fragen für Landwirte im Nebenerwerb

L P D – Die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und ein neuer Beitragsmaßstab für die landwirtschaftliche Unfallversicherung, sind nur einige der Themen, mit denen sich der Ausschuss für Nebenerwerbslandwirte des Landvolkes Niedersachsen kürzlich befasst hat. Daraus wird deutlich: Nebenerwerbslandwirte beschäftigen sich mit denselben Frage-stellungen wie Vollerwerbsbetriebe. Der aktuelle Stand der Diskussion um die GAP-Reform führte angesichts des zu erwartenden Verwaltungsumfangs zu Kopfschütteln bei den Ausschussmitgliedern. Positiv herausgestellt wurde, dass sich die Beitragssätze der landwirtschaftlichen Unfallversicherung bei den meisten Betrieben weniger stark als erwartet verändern werden, wenngleich auch hier Gewinner und Verlierer zu erwarten sind. Genaue Berechnungen dazu werden im März kommenden Jahres vorgelegt, wenn der Datenbestand der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau komplett ist.

Einen Erfolg verzeichnet der Landvolk-Ausschuss im Hinblick auf die Berufsausbildung zum Landwirt. Angehende Prüflinge müssen ihre praktischen Fähigkeiten auf einem Betrieb mit einer gewissen Mindestgröße erwerben, die bisher auf 16 Hektar festgesetzt war. Durch eine Verdoppelung der Betriebsgröße, die als Existenzgrundlage herangezogen wird, hätte sich diese Fläche ebenfalls verdoppeln können. Viele nebenberufliche Landwirte erfüllen diese Voraussetzung jedoch nicht und hätten dann von der Zulassung ausgeschlossen werden müssen. Der Ausschuss konnte sich mit Erfolg für die Beibehaltung der bisherigen Mindestgröße einsetzen. Auch im Rahmen der Diskussion um eine Änderung des Grundstücksverkehrswertes setzt sich der Landvolk-Ausschuss für die Gleichbehandlung von Haupt- und Nebenerwerb ein.

Bundesweit wirtschaftet rund die Hälfte der landwirtschaftlichen Betriebe im Nebenerwerb. Sie nutzen einen Anteil von 25 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche in Deutschland. Niedersachsen liegt mit einem Anteil von 38 Prozent der Betriebe und 13 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche unter diesem Bundesdurchschnitt. Die Nebenerwerbslandwirtschaft hat gleichwohl in Niedersachsen eine wichtige strukturelle Bedeutung und kann sowohl eine Übergangsform als auch eine stabile Form der betrieblichen Entwicklung darstellen. In einigen Regionen des Landes überwiegt die Zahl der Nebenerwerbsbetriebe sogar, zum Beispiel rund um Osterode. Auch in Regionen mit großem Arbeitsplatzangebot in der Industrie, wie zum Beispiel rund um Wolfsburg und Gifhorn, ist die Landwirtschaft im Nebenerwerb sehr verbreitet. An Standorten mit wenig Industrie überwiegen dagegen die Vollerwerbsbetriebe. (LPD 92/2013)